Teilhabe ist Menschenrecht

Die Eingliederungshilfe ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft zu führen. Sie schafft Zugänge zu Bildung, Arbeit, sozialer Teilhabe, Mobilität und zum gemeinschaftlichen Leben – unabhängig von Art oder Schwere der Beeinträchtigung.

Für viele Familien und Einzelpersonen bedeutet sie konkret:

  • Assistenz und Unterstützung im Alltag
  •  Begleitung beim Wohnen in der eigenen Wohnung
  • Teilhabe im sozialen und beruflichen Umfeld
  • Mobilität und Barrierefreiheit im Alltag
  • Zugänge zu Bildung, Freizeit und Gemeinschaft

Diese Leistungen sind die Grundlage dafür, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Ohne sie wären viele Menschen und Familien erheblich eingeschränkt, gesellschaftlich ausgeschlossen oder gezwungen, ihre Rechte auf Teilhabe mühsam durchzusetzen.

Wir sehen im drohenden Sozialabbau und in der Diskussion um Leistungskürzungen eine große Gefahr für die inklusive Gesellschaft, die wir uns alle wünschen: eine Gesellschaft, in der alle Menschen dazugehören und gleichberechtigt teilhaben können. Teilhabe ist kein freiwilliges Entgegenkommen – sie ist ein Menschenrecht. Sie ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben, für Chancengerechtigkeit und für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.

Wir, die Lebenshilfe Barnim e. V., unterstützen die bundesweiten Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ und den klaren Aufruf, die Eingliederungshilfe als grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe zu schützen, zu sichern, weiterzuentwickeln und als Menschenrecht zu verteidigen.