Gründung einer Selbsthilfegruppe
Am 10.08.1990 trafen sich 16 Eltern von geistig behinderten Kindern zu einer ersten offiziellen Versammlung und beschlossen die Gründung einer Selbsthilfegruppe.
Der frischgewählte Vorstand wurde beauftragt, alle Unterlagen zur Vereinsgründung zusammenzutragen und an das Kreisgericht Eberswalde zur Eintragung zu übergeben.