Eltern mit sogenannter geistiger Behinderung sollen in ihren erzieherischen und ihren Alltagskompetenzen, ihrer persönlichen Entwicklung sowie im Umfang ihrer Teilhabe am Leben der Gemeinschaft so gefördert werden, dass ihrer eigenen Familie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben ermöglicht werden kann.
Das Wohl der Kinder, die bei ihren Eltern leben, ist sicherzustellen. In diesem Sinne soll deren altersgerechte Entwicklung gefördert werden.
Die begleitete Elternschaft erfolgt in einem auf den Einzelfall hin konzipiertes Setting. Eine ambulante Unterstützung kann in der eigenen Wohnung stundenweise bis hin zu einer rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft geleistet werden.
Die gGmbH „Lebenshilfe“ Wohnstätten Barnim ist als Institution Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (LAG). Diese dient, gerade in der Arbeit mit geistig beeinträchtigten Eltern, der Qualifizierung und Entwicklung des Arbeitsfeldes und dem fachlichen Austausch der Mitarbeiter untereinander. Wir arbeiten auch im Verein Begleitete Elternschaft Brandenburg-Berlin e.V. aktiv mit, welcher sich als Förderverein der LAG versteht. Seit 2003 betreuen wir geistig behinderte Menschen mit ihren Kindern im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe nach SGB VIII und der Eingliederungshilfe nach SGB IX.